Eine Kündigung stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, welches das Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet.
Dabei wird zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Während für die ordentliche Kündigung eine Frist besteht, endet das Arbeitsverhältnis bei einer außerordentlichen Kündigung mit Zustellung der Kündigung unverzüglich. Wirksam ist die Kündigung jedoch nur, wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung mit einem wichtigen Grund darlegen kann.
Die genaueren Fristen finden sich für Dienstverhältnisse in § 621 BGB, für Arbeitsverhältnisse in § 622 BGB und für Wohnungsmietverhältnisse in § 573c BGB. Dabei sind jedoch auch die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten, die allerdings nur Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Nach einer Kündigung stellen sich vorallem Fragen in folgenden Bereichen:
- Bestehender Urlaubsanspruch
- Auszahlung von bestehenden Urlaubsansprüchen
- Anspruch auf Abfindung in Form eines Abwicklungsvertrages
- Wettbewerbsbeschäftigung
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Anfechtung der Kündigung
- Boni und Sonderzahlungen
- Dienstfreistellung und Zahlung des vollen Entgelts
- Anspruch auf Dienstzeugnis
Diese Seite soll Ihnen mögliche Ansprüche, die nach einer Kündigung bestehen könnten, darlegen und Ihnen ebenso zeigen, was Sie als Arbeitnehmer nach einer Kündigung zu beachten haben.