Durch den Abwicklungsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Der Abwicklungsvertrag setzt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von einer der beiden Seiten voraus und wird damit von einem Aufhebungsvertrag abgegrenzt. Die Abwicklungsvertrag ist ein sauberer Weg für die Trennung des Arbeitnehmers von dem Betrieb oder Unternehmen, für welches er tätig war. Die verbleibenden Aufgaben des Arbeitnehmers in seiner regelmäßigen Arbeitszeit ohne Kündigung oder die Höhe seiner Abfindung können Themen sein, worüber Uneinigkeiten und Konflikt zwischen den beiden Vertragsparteien bestehen kann. Die Schließung eines Abwicklungsvertrages kann im Interesse der beiden Seiten sein, weil die Vertragsparteien dadurch nicht vor Gericht gehen müssen und zahlreiche andere Kosten und Zeit sparen könnten. Mit der Schließung eines Abwicklungsvertrages wird der Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem Vertragspartner akzeptiert. Danach kann gegen die Kündigung keine Klage erhoben werden, um ihr zu widersprechen oder sie anzufechten.
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