Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist das Geld, welches eine Person in der Zeit durch ihre Arbeitslosenversicherung bekommt, in der sie arbeitslos und auf der Arbeitssuche ist. Grundsätzlich werden von dem Gehalt der Person während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit, Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das Arbeitslosengeld kommt in zwei Formen vor, nämlich Arbeitslosengeld I und II.

Arbeitslosengeld I

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn die Person in Kooperation mit der Agentur für Arbeit auf die Suche eines versicherungspflichtigen Arbeitsplatzes ist, sich bereits als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat und in der Lage ist, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Außerdem muss die Person mindestens 12 Monate in dem 30-monatigen Zeitraum vor der Arbeitslosigkeitsmeldung versicherungspflichtig gearbeitet haben. Diese Zeitbeschränkung ist die „sogenannte“ Anwartschaftszeit. Es kommt bei der Anwartschaftszeit nicht darauf an, dass die Person dieselbe Tätigkeit oder eine Tätigkeit in einem Betrieb ausgeübt hat.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt auch vor, wenn die Person ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen, einen freiwilligen öffentlichen Dienst (z. B. Wehr-, Bundesfreiwilligendienst) gemacht hat oder wenn die Person freiberuflich ist, aber trotzdem freiwillig bei der Agentur versichert ist. Die Voraussetzung der Anwartschaftszeit bleibt dabei unberührt. Die Anwartschaftszeit kann bei den Fällen der befristeten Tätigkeit auf sechs Monate gemindert werden, wenn besondere Umstände vorliegen.

Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengelds wird das jährliche Bruttogehalt der Person (vom letzten Jahr) durch 365 geteilt. Damit wird das tägliche Bruttogehalt der Person erhalten. Dann werden von diesem Betrag die Lohnsteuer, ein Betrag für die Sozialversicherung und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Nach den Abzügen hat man das tägliche Netto-Entgelt. 60% des täglichen Netto-Entgelts entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, welches eine Person für die Dauer ihrer Arbeitslosigkeit erhalten kann. Dies wird auf 67% erhöht, wenn die Person ein Kind oder mehrere Kinder hat.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Arbeitslosengeld II ist die nicht amtliche Ernennung der Sozialhilfe und keine Versicherungsleistung, sondern eine staatliche Leistung, die von erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Menschen beantragt werden kann. Ein Mensch ist erwerbsfähig, wenn er nicht aufgrund einer Behinderung oder Krankheit arbeitsunfähig ist. Bei der Hilfebedürftigkeit eines Menschen kommt es darauf an, ob der Lebensunterhalt aus dem Einkommen oder Vermögen des Beantragenden nicht ausreichend aufrechterhalten werden kann. Die Voraussetzungen für die Erhaltung dieser Sozialhilfe sind folgende: Die Person muss mindestens 15 Jahre alt sein und darf die Altersgrenze für ihre Rente nicht erreicht haben. Sie muss in Deutschland wohnen und mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Außerdem muss entweder sie oder die anderen in ihrer Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sein.